Ehebescheinigung
Für die Beantragung einer Ehebescheinigung müssen die Eheleute persönlich mit 5 Zeugen im Generalkonsulat vorsprechen.
Die Zeugen müssen eidesstattlich versichern, dass die Antragsteller verheiratet sind und sich ausweisen können.
Außerdem werden von allen Personen Passfotos (die Eheleute je 3, Zeugen je 2 Fotos) benötigt.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt : siehe Gebührenübersicht